Erbschaft

Haus oder Wohnung geerbt – was jetzt?

Immer häufiger erben Familien eine Liegenschaft – und wissen nicht, was sie damit machen sollen. Nicht selten kommt es darüber zum Streit. Wir bringen Ruhe und Struktur hinein.

Ihre Möglichkeiten

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Es gibt kein Richtig oder Falsch – nur die Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt. Wir zeigen Ihnen die Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen:

  • Selbst nutzen: Eine Person übernimmt die Liegenschaft und zahlt die anderen aus. Dafür braucht es einen fairen, nachvollziehbaren Wert.
  • Vermieten: Die Erbengemeinschaft behält die Liegenschaft und vermietet sie – auf Wunsch übernehmen wir die Verwaltung.
  • Verkaufen: Der Erlös wird aufgeteilt. Wir organisieren den Verkauf, auch wenn die Erbinnen und Erben weit weg wohnen.

So begleiten wir Sie

Schritt für Schritt

  1. Gespräch mit allen Beteiligten – gemeinsam oder einzeln, vor Ort oder per Video.
  2. Neutrale Bewertung der Liegenschaft als faire Grundlage für alle.
  3. Klärung der Möglichkeiten, inklusive einer ersten Einschätzung zu Steuern und Kosten.
  4. Räumung und Vorbereitung über unser Netzwerk, wenn gewünscht.
  5. Verkauf oder Übergabe bis zum Termin beim Notar.

Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist, helfen wir mit Gesprächsführung und Mediation, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Ihr Ansprechpartner: Martin Tschirren, 076 741 31 22

Herr Martin Tschirren hat uns auf dem Weg zur Veräusserung unseres Elternhauses begleitet. Vom ersten Kontakt bis zur Übergabe hat er uns sehr professionell und mit viel Einfühlungsvermögen begleitet. Vielen herzlichen Dank – wir können ihn jederzeit weiterempfehlen.

Isabelle · Verkauf des Elternhauses

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Häufige Fragen

Fragen zur geerbten Immobilie

Wer entscheidet in einer Erbengemeinschaft über die Liegenschaft?

Die Erbinnen und Erben entscheiden grundsätzlich gemeinsam. Für einen Verkauf braucht es deshalb in der Regel die Zustimmung aller. Umso wichtiger ist eine Grundlage, die alle als fair empfinden – zum Beispiel eine neutrale Bewertung.

Was tun, wenn wir uns in der Familie nicht einig sind?

Das kommt häufig vor. Martin Tschirren ist Sozialarbeiter FH und erfahren in Gesprächsführung und Mediation. Wir helfen, die Interessen aller auf den Tisch zu bringen und eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer geerbten Immobilie?

Wichtig ist vor allem die Erbbescheinigung, mit der die Erbinnen und Erben im Grundbuch eingetragen werden. Dazu kommen die üblichen Unterlagen zur Liegenschaft wie Grundbuchauszug, Pläne und Versicherungsnachweis.

Muss ich beim Erben Grundstückgewinnsteuer zahlen?

Beim Erbgang selbst fällt in der Regel keine Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird erst bei einem späteren Verkauf berechnet. Die Details hängen vom Einzelfall ab – wir zeigen Ihnen frühzeitig, womit Sie rechnen müssen, und ziehen bei Bedarf Fachleute bei.

Wir wohnen nicht mehr in der Region. Geht das trotzdem?

Ja. Viele Erbinnen und Erben wohnen weit weg. Wir übernehmen Besichtigungen, Handwerker und Behördengänge vor Ort und halten Sie laufend auf dem Laufenden.

☎  Jetzt anrufen: 076 741 31 22